Thursday, 12 March 2020 07:59

News Coronavirus 12.03.2020

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Tiger & Dragon Association - International

Stand: 12. März 2020

HINWEISE ZU VERANSTALTUNGEN

Aktuell sehen wir keine Notwendigkeit zur grundsätzlichen Absage von Veranstaltungen. Allerdings muss im Einzelfall entschieden werden. Aufgrund einer spezifischen Gefährdungssituation kann eine Untersagung der Veranstaltung im Einzelfall geboten sein und wird durch die Gesundheitsämter geprüft und entschieden. Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass es angesichts der dynamischen Entwicklungen jederzeit zu einer veränderten Bewertung kommen kann. Diese Einschätzung entbindet jedoch nicht von der eigenverantwortlichen und veranstaltungsbezogenen Einschätzung durch den Veranstalter selber.

Wir alle sind nur Laien auf diesem Gebiet und müssen uns auf das Verlassen was die Gesundheitsämter entscheiden. Wenn dieses Fachpersonal keine Veranlassung sieht eine Veranstaltung abzusagen, dann sehen wir als Laien diese auch nicht. Schließlich arbeiten in den Gesundheitsämtern dafür ausgebildete Personen.

 

Grundsätzlich ist es von Haus aus so, dass Wettkämpfer die mit Grippesymptomen zu kämpfen haben, aus ärztlicher Sicht sowieso keine Wettkampftauglichkeit bescheinigt bekommen. Daher hat sich hier nichts geändert. Die einzige Ausnahmen hier sind jetzt in diesem Fall die Begleitpersonen. Daher werden wir uns vorbehalten, Personen, welchen Symptome aufweisen den Zutritt zu Halle zu untersagen. Natürlich appellieren wir wie bereits oben erwähnt an die Vernunft der Teilnehmer und deren Begleitpersonen, wenn diese Symptome aufweisen, von sich aus der Veranstaltung fernzubleiben.

 

1. VERANTWORTUNG DES VERANSTALTERS

Die Tiger & Dragon Association – International (kurz TDA Int’l) ist verantwortlich für die Gewährleistung der baulichen und betrieblichen Sicherheit der Veranstaltung. Dies betrifft bauliche, technische wie auch organisatorische Bedingungen und Maßnahmen. Im Rahmen der Organisations- und Fachverantwortung trägt der Veranstalter dafür Sorge, dass die für die Veranstaltung maßgeblichen Rechtsgrundlagen inkl. Verordnungen in der aktuell gültigen Fassung eingehalten werden. Dies gilt analog für die beauftragten Gewerke, die im Rahmen ihrer Beauftragung hierzu verpflichtet werden. Im Rahmen der Auswahl- und Aufsichtsverantwortung ist die TDA Int’l für das Verhalten aller Personen verantwortlich, die in ihrem Auftrag bei der Durchführung der Veranstaltung mitwirken. Hierzu werden die beteiligten Personen unterwiesen und mit allen relevanten Informationen für Ihre Arbeit versorgt.

Zur eigenen Beurteilung des Risikos durch die Ausbreitung des Coronavirus hat das RKI Empfehlungen für die Bewertung von Veranstaltungen und Maßnahmen für die Durchführung herausgegeben. Diese sind unter folgendem Link abrufbar.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges Coronavirus/nCoV.html

Alle folgenden Hinweise beziehen sich auf die vom RKI veröffentlichten Empfehlungen.

2. INFORMATION DER TEILNEHMER*INNEN

     Wir informieren die Teilnehmer vor der Veranstaltung über die von uns genutzten Medien oder, sofern möglich durch persönliche Kontaktaufnahme, dass Teilnehmer*innen, die aus Risikogebieten anreisen oder sich dort innerhalb der vorangegangenen 14 Tage aufgehalten haben, der Veranstaltung fernbleiben sollen. Die Risikogebiete entnehmen Sie bitte den aktuellen Veröffentlichungen des RKI, diese werden gemäß der epidemiologischen Entwicklung kontinuierlich angepasst.

     Gleiches gilt für Menschen, die aktuell an Erkältungssymptomen leiden.

     Wir weisen Sie darauf hin, dass Teilnehmer*innen mit geschwächtem Immunsystem besonders gefährdet sind und deshalb nach Möglichkeit auf eine Teilnahme verzichten sollten.

 

3. HYGIENEHINWEISE FÜR TEILNEHMER*INNEN

Wir informieren die Teilnehmer*innen während der Veranstaltung aktiv über Hygienehinweise. Die Hinweise können über Poster, Flyer oder Displays verbreitet werden. Die Hinweise sollten den Hinweisen des RKI entsprechen und idealerweise mehrsprachig und/oder in Piktogrammen dargestellt sein. Auch die BZG hält hier wertvolle Informationen bereit: https://www.infektionsschutz.de/

Die Hinweise enthalten mindestens folgende Themen:

      Händewaschen/Händedesinfektion

      Husten- und Niesetikette

      Verzicht auf Körperkontakt bei der Begrüßung

4. BEREITSTELLUNG VON WASCH- UND DESINFEKTIONSMÖGLICHKEITEN

Es sind ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass idealerweise Einmalhandtücher bereitstehen. Seife und Einmalhandtücher sind in ausreichendem Maße durch den Veranstalter bereitzustellen.

 

 

Read 4386 times Last modified on Friday, 13 March 2020 08:31

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